Anhand des D-Teils soll beurteilt werden, ob die Bewerber fähig sind, gemäß Artikel 1 (4) VEP rechtliche Fragen zu beantworten und rechtliche Beurteilungen von spezifischen Sachverhalten auszuarbeiten. Die Dauer dieser Prüfungsaufgabe beträgt fünf Stunden. (Regel 26 AVEP; ABl. EPA 2017, Zusatzpublikation 2).