Doch Fristverlängerung beim EPA am 31.10.2017

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Mitteilung des EPA

Das EPA hatte mitgeteilt, dass Dienstag, der 31. Oktober 2017 (Reformationstag) kein Schließtag i.S.v. R.134(2) EPÜ ist (obwohl in Bayern und Berlin an diesem Tag ein gesetzlicher Feiertag ist). Alle Annahmestelle des EPA (Berlin, Den Haag und München) haben an diesem Tag geöffnet.

Nun wurde die Meldung revidiert.

Amtsfristen, die am 31. Oktober 2017 ablaufen werden nun doch gemäß Regel 134(2) EPÜ verlängert, da aufgrund des gesetzlichen Feiertages in Deutschland die örtlichen Anbieter von Postdiensten an diesem Tag nicht arbeiten werden.

Für diesen Tag anberaumte mündliche Verhandlungen werden dennoch stattfinden.

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