Gebührenzahlung beim EPA – wichtige Änderungen

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In einer internen Mitteilung informiert das EPA über bevorstehende Änderungen zu Gebührenzahlungen.

Hintergrund

Bisher konnten ausstehende Gebühren beim EPA mittels Einzahlung oder Überweisung oder über eine (automatische) Abbuchung vom laufenden Konto gezahlt werden. Die Entrichtung von Gebühren mittels Scheck wurde bereits zum 1. April 2008 abgeschafft (ABl. EPA 2007, 626) und eine Zahlung mittels Kreditkarte war generell unzulässig.

Aktuelle Entwicklung

Aktuell informiert das EPA darüber, dass voraussichtlich ab 01. Dezember 2017 eine webbasierte, sichere und zuverlässige Zahlungsmethode per Kreditkarte angeboten werden soll, die besonders bei Zahlung in letzter Minute hilfreich sein kann.

Außerdem sind ab diesem Zeitpunkt Abbuchungsaufträge, die auf Papier, per Fax oder über die Web-Einreichung erteilt werden, nicht mehr gültig. Das EPA akzeptiert ab dann lediglich Abbuchungsaufträge, die in einem elektronisch verarbeitbaren Format (XML) über eines der Tools für die Online-Gebührenzahlung (Online-Einreichung, CMS, Online-Gebührenzahlung und ePCT) eingereicht werden.

Änderungen im Detail

Genauere Informationen dazu wird das EPA erst im Herbst diesen Jahres bekannt geben. Eine Anpassung der VLK wird ebenfalls erfolgen.

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