Jordanien ist PCT Vertragsstaat

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Ab heute ist Jordanien (JO) der 152. PCT-Vertragsstaat, d.h. für alle internationalen Patentanmeldungen, die ab heute einen wirksamen Anmeldetag erhalten, wird Jordanien automatisch als Benennungsstaat bestimmt.

Da Jordanien auch an das Kapitel II des PCT gebunden ist, wird es automatisch für jede internationale Anmeldung, für die ab heute ein wirksamer Antrag auf Internationale Vorläufige Prüfung gestellt wird, als ausgewähltes Amt benannt.

Des Weiteren können ab heute Staatsangehörige und Bewohner Jordaniens internationale Patentanmeldungen nach dem PCT einreichen.

Die offizielle Bekanntgabe des EPA finden Sie in ABl. EPA 2017, A36. Warum in dieser Mitteilung der 08. Juni 2017 als verbindliches Datum genannt wird, ist allerdings unklar.

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