Verlängerung der Prüfungszeiten

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Das EPA hat beschlossen, dass ab 2017 für jeden Teil der Hauptprüfung 30 Minuten mehr Zeit gewährt werden. Daraus ergibt sich jeweils folgende Prüfungsdauer:

Teil A: 4 Stunden
Teil B: 3,5 Stunden
Teil C: 5,5 Stunden
Teil D: 5,5 Stunden.
 
Laut EPA soll der Umfang und Schwierigkeitsgrad der Prüfungsaufgaben trotz der längeren Prüfungszeiten nicht zunehmen.
Die offizielle Mitteilung des EPA ist hier zu finden.
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GG Intellectual Property - das sind Dr. Arlett Großmann und Dr. Leopold Gruner, Patentanwälte mit Ideen und dem Wunsch ein Projekt umzusetzen, dass Leute, die sich für den Gewerblichen Rechtsschutz interessieren, aus ganz Deutschland und darüber hinaus zusammen führt.
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